Ab einem Alter von 15 Jahren ist das Fahren von Mofas mit einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung erlaubt.
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Was ist eine Mofa-Prüfbescheinigung?
Damit man ein Mofa fahren darf, muss ein Jugendlicher in einer Fahrschule die so genannte Mofa-Prüfbescheinigung erwerben. Diese Bescheinigung ist zwar kein Führerschein im klassischen Sinne, sie macht jedoch erkenntlich, dass eine Prüfung in einer Fahrschule abgelegt wurde und das Mofa und die Verkehrsregeln beherrscht werden.
Wie bekommt man die Mofa-Prüfbescheinigung?
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann in jeder Fahrschule erworben werden. Um zur abschließenden Prüfung zugelassen zu werden, muss ein theoretischer Unterricht von 6 Doppelstunden (1 Doppelstunde = 90 Minuten) und ein praktischer Unterricht von einer bzw. zwei Doppelstunden (abhängig davon ob Einzel- oder Gruppenunterricht genommen wird) absolviert werden. Mit einer Bescheinigung über den absolvierten Unterricht, kann dann die eigentliche Prüfung abgelegt werden.
Darf ich auch ohne Prüfbescheinigung fahren?
Ein Mofa darf auch von Personen gefahren werden, die eine reguläre Fahrerlaubnis (Klasse 1-5) besitzen.
Und wenn ich den Führerschein verliere?
Wenn man ein Mofa beispielsweise mit einem normalen Kfz Führerschein fährt, und diesen dann abgeben muss, dann muss eine Mofa-Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule erworben werden. Erst dann ist die Fortbewegung mit einem Mofa zulässig. Ausnahme: Ist man vor dem 01.04.1965 geboren, dann gilt diese Regelung nicht!